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   BGH, 04.10.1951 - 3 StR 160/51   

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BGH, 04.10.1951 - 3 StR 160/51 (https://dejure.org/1951,990)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1951 - 3 StR 160/51 (https://dejure.org/1951,990)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1951 - 3 StR 160/51 (https://dejure.org/1951,990)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 74
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 95/52

    Rechtsmittel

    Der 2. und 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben das Gesetz schon in diesen Sinne ausgelegt (vgl. NJW 1952, 74 u. 151).

    Die Ablehnung, die die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1952, 74 erfahren hat, verkennt die Grenzen, die dem Richter bei der Auslegung des Gesetzes bei einem so eindeutigen Willen des Gesetzgebers gezogen sind, der sich gegen den Entwurf des Bundesjustizministeriums entschied; dieser hatte die Vereidigung in das pflichtgemässe Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. amtl. Begründung S. 35).

  • BGH, 02.10.1952 - 3 StR 83/52

    Rechtsmittel

    Die wesentliche Bedeutung einer Aussage richtet sich ausschliesslich nach deren Inhalt und nicht, wie das Landgericht meint, nach deren Beweiswert (BGH Urt vom 4. Oktober 1951 - 3 StR 160/51 - und Urt vom 12. Oktober 1951 - 2 StR 393/51).
  • BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

    Nach der Auslegung des § 61 Nr. 3 StPO durch den früheren 3. und den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (NJW 1952, S. 74 Nr. 30; S. 151 Nr. 24) kommt es im Rahmen dieser Bestimmung für die Wesentlichkeit einer Aussage allerdings allein auf deren Inhalt und nicht auf ihren Beweiswert an.
  • BGH, 03.03.1961 - 4 StR 548/60
    Ob eine Aussage wesentliche Bedeutung hat, hängt nicht von ihrem Beweiswert, sondern von ihrem Inhalt ab (vgl. BGH NJW 52, 74 Nr. 30; 151 Nr. 24).
  • BGH, 09.12.1952 - 2 StR 196/52

    Rechtsmittel

    Sollte das Landgericht die Frau S. jedoch mit Rücksicht auf ihre Person unvereidigt gelassen haben - die Revision behauptet, die Zeugin habe sich in Widersprüche verwickelt -, so hätte es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (3 StR 160/51 NJW 1952, 74 und 2 StR 393/51 NJW 1952, 151) den Begriff der "wesentlichen Bedeutung" der Aussage im Sinne des § 61 Nr. 3 StPO ebenfalls verkannt.
  • BGH, 09.07.1958 - 2 StR 270/58

    Rechtsmittel

    Nur wenn ohne Rücksicht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen eine Aussage ihrem Inhalt nach keinen Einfluß auf die Urteilsfindung haben kann, ist sie unwesentlich im Sinne dieser Vorschrift, die nur unter dieser und der weiteren Voraussetzung, daß auch unter Eid keine wesentliche Aussage zu erwarten sei, dem Richter gestattet, von der Vereidigung Abstand zu nehmen (vgl. auch BGH NJW 1952, 74).
  • BGH, 18.01.1955 - 1 StR 462/54

    Rechtsmittel

    Im einen wie im andern Falle war ihre Aussage für die Urteilsfindung von erheblicher Bedeutung (vgl BGH NJW 1952, 74 Nr. 30 und 151 Nr. 24).
  • BGH, 02.02.1954 - 5 StR 670/53

    Rechtsmittel

    Dies hat der Bundesgerichtshof schon mit ausführlicher Begründung entschieden (vgl. NJW 1952, 74 u 151).
  • BGH, 19.06.1968 - 2 StR 170/68

    Verurteilung wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Körperverletzung - Rüge

    Nach der im Schrifttum überwiegend gebilligten ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1952, 74 Nr. 30 und 151 Nr. 24, ferner BGH Urt. vom 2. Februar 1954 - 5 StR 670/53 und vom 9. Juli 1958 - 2 StR 270/58; Loewe/Rosenberg, 21. Aufl. Anm. 1 c), Müller/Sax Anm. 5, Eb. Schmidt Rdn. 16, alle zu § 61 StPO) rechtfertigt der Umstand, daß das Gericht eine Aussage als unglaubhaft ansieht, es nicht, die Vereidigung nach § 61 Nr. 3 StPO zu unterlassen.
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